Lohn

Lohnbuchführung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen. Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben: Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen.

Können oder wollen Sie Teile der komplexen Lohnbuchführung nicht selbst durchführen, dann können wir Ihnen helfen, mit einen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Service. Unser Honorar richtet sich immer nach dem Umfang unser zu erbringenden der Leistung.

Unsere Leistungen erbringen wir mit hilfe von DATEV Softwarelösungen. Die DATEV e.G. ist der größte Software Dienstleister in Europa für die steuerberatenden Berufe. Über die Programme der DATEV e.G. werden monatlich ca. 7 Mio. Lohnabrechnungen erstellt, damit nutzen wir für Ihre Abrechnungen einen der besten Software Anbieter in Europa.

Folgende Leistungen können wir im Einzelnen erbringen:

Einrichtung einer Lohnbuchführung

  • Sammlung der Arbeitnehmerunterlagen
  • Aufstellung der individuellen Arbeitnehmerdaten
  • Erarbeitung und Eingabe der Mandantenstammdaten
  • Eingabe der Arbeitnehmerstammdaten

Übernahme der kompletten Lohnbuchführung

  • Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten, zum Beispiel
    • Bruttolöhne
    • Vermögenswirksame Leistungen
    • Sachbezüge (z.B. private Kfz-Nutzung)
    • Lohnsteuermerkmale
    • Sozialversicherungsmerkmale
    • Sonstige Einbehaltungen
  • Aufbereitung der Lohnabrechnungsdaten für die Eingabe
  • Vorbereitung des Zahlungsverkehrs für Arbeitnehmer, Sozialversicherungen und Finanzämter

Datenverarbeitung und Berechnung

  • Übernahme der Lohnabrechnungsdaten auf Datenträger
  • Berechnung von Nettolöhnen und Abzügen, zum Beispiel
    • Lohnsteuer
    • Lohnkirchensteuer
    • Solidaritätszuschlag
    • Rentenversicherungsbeiträge
    • Krankenversicherungsbeiträge
    • Pflegeversicherungsbeiträge
    • Arbeitslosenversicherungsbeiträge
    • Anrechung von Abschlagszahlungen
    • Pauschalierte Lohnsteuer
  • Anfertigung der Lohnabrechnung für die Arbeitnehmer, offen oder verdeckt
  • Eintragungen in das Lohnjournal
  • Eintragungen in das Lohnkonten
  • Anfertigung der Lohnsteueranmeldung
  • Anfertigung der Mitteilungen und der Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsträger
    • An- und Abmeldungen
    • Jahres-Entgeltbescheinigungen
  • Datenfernübertragungen
    • Lohnsteueranmeldungen
    • Lohnsteuerbescheinigungen
    • Sozialversicherungssmeldungen

Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lohnbuchführung

  • Berechnung der Bezüge für
    • Arbeitszeiten
    • Schlechtwetterzeiten/Kurzarbeiterzeiten
    • Urlaubsgelder/Weihnachtsgelder/anteilige 13. Monatsgehalt
    • Tantiemen
    • Ermittlung des Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • Anfertigung der Meldung für die Schwerbehindertenabgabe
    • Anträge an Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen
    • Fertigung des Jahresentgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft
    • Erstellung von buchungslisten, Lohnartenlisten, Kostenstellen, Kostenträgern, Einarbeitung pfändbarer Beträge
    • Anträge an Krankenkassen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
    • Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes und das Ausstellen von entsprechenden Verdienstbescheinigungen

Betreuung und Teilnahme bei

  • Lohnsteuer-Außenprüfungen
  • Sozialversicherungsprüfungen
  • Prüfungen durch das Arbeitsamt

Beratung zu Sonderfragen z.B.

  • Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Mini-Jobs)
  • kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
  • Beschäftigung von Studenten, Schülern, Praktikanten
  • Altersvermögensgesetz („Riester-Rente“)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen

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