Finanzbuchhaltung

Die Buchführung geht über das Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen hinaus.
So geben Finanzbuchführungen und Kostenrechnungen als Teile der Buchführung schon lange vor Erstellung des Jahresabschlusses zentrale Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Eine sorgfältig bearbeitete und aussage- kräftige Buchführung dient dem Unternehmer deshalb als Entscheidungshilfe und dem Steuerberater als Grundlage für seine betriebswirtschaftliche Beratung. Sie bildet gleich- zeitig das Fundament für einen qualitativ hochwertigen Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht sowie nach internationalen Standards.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie die Buchführung nicht selbst ausführen können oder wollen. Neben der kompletten Übernahme aller mit der Buchführung verbundenen Aufgaben bieten wir Ihnen Alternativlösungen an, die auf Ihre individuellen Verhältnisse zuge- schnitten sind. Beispielsweise können Sie die Belege selbst kontieren und/oder in der Datenverarbeitung erfassen, während wir die letzte Durchsicht der Buchungen über- nehmen und Ansprechpartner in Zweifelsfragen sind. Auch bei speziellen Auswertungen, etwa kurzfristiger Erfolgsrechnungen zur Wirtschaftlichkeitsanalyse, sind wir für Sie da.

Die Helbig Steuerberatungsgesellschaft mbH – Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen der Buchführung.

Lassen Sie sich ein Angebot machen!

Einrichtung und Organisation der Buchführung

  • Auswahl des geeigneten Kontenrahmens und Erstellung des Kontenplans
  • Ermittlung und Erfassung der Stammdaten
  • Festlegung der Auswertungsart
  • Vorschläge zur rationellen Abwicklung des Datenaufkommens

Einrichtung der Kostenrechnung

  • Festsetzung des Auswertungsziels
  • Einrichtung von Kostenstellen bzw. Kostenträgern
  • Ermittlung von Verteilungsschlüsseln für die Gemeinkosten

Übernahme der kompletten Buchführung

  • Erfassung und Auswertung der Belege
  • Kontierung der Belege nach den gesetzlichen Vorgaben und Zuordnung zu den Kostenstellen/-trägern
  • Übernahme von Daten aus der Fakturierungs- oder Kassensoftware des Mandanten, soweit Schnittstellen vorhanden sind
  • Abstimmung der Buchhaltung mit Mandantenunterlagen
  • Einrichtung und Fortschreibung der Anlagenbuchführung

Standardauswertungen

  • Antrag auf Dauerfristverlängerungen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Summen- und Saldenliste
  • Offen-Posten- Listen

Individuelle Auswertungen

  • Kurzfristige Erfolgsrechnung
  • Kostenrechnung
  • Kostenträgerrechnung
  • Betriebsabrechnungsbogen
  • Liquiditätsrechnungen
  • Interne und externe Betriebsvergleiche

Unterstützung des betrieblichen Zahlungsverkehrs

  • Ermittlung der Daten für das Mahnwesen bis hin zu dessen kompletten Durchführung
  • Einziehung von Kundenforderungen per Lastschrift
  • Zahlung von Eingangsrechnungen durch Online-Überweisungen oder Disktettenclearing
  • Optimale Ausnutzung von Zahlungszielen und Skontofristen

Weitere Leistungen

  • Export der Buchführungsdaten zur Verarbeitung in weiterführenden Planungssoftware
  • Import von Fremdbuchführungen für Zwecke der individuellen Auswertung
  • Verarbeitung vorkontierter Belege

Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung

  • Beratung bei der Selbsterstellung der Buchführung
  • Klärung von steuerlichen Fragen, insbesondere
    Anzuwendender Umsatzsteuersatz
    Umsatzsteuer auf private Pkw-Nutzung
    Buchung von Reise- und Bewirtungsaufwendugnen
    Beachtung der Regelungen zum Mehrkontenmodell
    Beurteilung von Anschaffungs- oder Herstellungsaufwand bzw. Instandhaltungsaufwand bei Gebäuden
    Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (Europäische Union, Drittland)
    Aufteilgung von Vorsteuerbeträgen
    Berichtigung der Vorsteuer bei Nutzungsänderung
  • Konsolidierte Auswertung (Konzern-BWA) bei Unternehmensgruppen
  • Beratung des Unternehmers zu drohenden Liquiditätsschwierigkeiten
  • Bereitstellung von zuverlässigem Zahlenmaterial für die Vergabe von Krediten gemäß § 18 Kreditwesengesetz (KWG
  • Vorbereitung auf das Rating

Betreuung und Teilnahme bei

  • Außenprüfungen des Finanzamts
  • Umsatzsteuersonderprüfungen
  • Bankgespräche

Beratung zu Sonderfragen

  • Unternehmensgründung und –liquidation
  • Unternehmenskauf und –verkauf (Bewertung)
  • Unternehmensnachfolge

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